Überall für alle heisst, für jeden bezahlbar

Im Kanton Aargau schafft das Pflegegesetz (PflG) die Grundlage für eine bedarfsgerechte, qualitativ gute und wirtschaftliche Betreuung und Pflege (Langzeitpflege) durch ambulante und stationäre Leistungserbringer. Dieses Gesetz regelt die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden in Bezug auf die Planung, die Organisation und die Finanzierung der Langzeitpflege.

Wir finanzieren uns folgendermassen:

  • Versicherungen beteiligen sich gemäss schweizweit einheitlichen Tarifen an den Kosten. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Verordnung für die Pflegeleistungen.
  • Klient*innen beteiligen sich bei ärztlich verordneten, pflegerischen Leistungen mit 20% der Tarife der Krankenversicherer an den Kosten, jedoch max. CHF 15.35 pro Tag. Bei hauswirtschaftlichen Leistungen oder bei fehlender ärztlicher Verordnung gehen die Kosten gemäss Tarifblatt vollumfänglich zu Lasten der Klient*innen.
  • Öffentliche Hand: Die Wohngemeinden sind verpflichtet, die Restkosten (Kosten für Wegzeiten, Administration, Aus- und Weiterbildungen etc.) zu übernehmen.
  • Spenden: Mit Ihrer Spende unterstützen Sie uns und die Menschen, die auf die Hilfe und Pflege zu Hause angewiesen sind. Mehr hierzu erfahren Sie unter: Spenden
  • Sponsoring und Werbeeinnahmen: Wir haben interessante Werbe- und Sponsoring-Pakete. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.